Kategorie: Allgemein

Führen die US-Staatsschulden zu Turbulenzen?

11.10.2018 | Führen die US-Staatsschulden zu Turbulenzen?

Die Verschuldung der USA wächst ungebrochen, politischer Wille zum Schuldenabbau ist nicht erkennbar. Warnungen vor einer Zuspitzung werden daher lauter. Aktuell erreichen die Verbindlichkeiten von Staat und Unternehmen zusammen die Marke von 50 Billionen Dollar; das sind rund 250 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, 25 Prozent mehr als bei der letzten Weltfinanzkrise. An Alarmzeichen herrscht kein Mangel. So handelt es sich laut den Analysten von Bianco Research bei knapp 15 Prozent der im S&P 1500 vertretenen Unternehmen um „Zombies“ – ihre Gewinne vor Steuern und Zinsen reichen für die Bedienung ihrer Verbindlichkeiten nicht aus. Der Anteil hatte vor der letzten Großkrise (Ende 2007) bei 5,7 Prozent gelegen. Das Volumen der Leveraged Loans, das sind hochspekulative Kredite an bonitätsschwache Unternehmen, erreichte 2017 mit 1,6 Billionen Dollar ein Rekordhoch. Die Sozialversicherungen wirtschaften bereits heute defizitär, obwohl das im letzten Jahr erst für 2021 erwartet wurde. Bei den Studienkrediten wuchs das Defizit in diesem Jahr von prognostizierten 8,4 Milliarden auf 36 Milliarden Dollar an. Und, und, und. In Anbetracht dieser bedenklichen Entwicklung empfehlen manche Analysten, als Krisenvorsorge wieder mehr Gold ins Portfolio zu holen. Der aktuelle Kurs des Edelmetalls liegt derzeit so niedrig wie zuletzt Anfang 2017. Wenn er als Krisenindikator gewertet werden kann, dann zeigt sich darin allerdings noch eine große Gelassenheit an den Finanzmärkten.
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Neue Kfz-Typklassen sorgen für Beitragssprünge – nach oben und unten

09.10.2018 | Neue Kfz-Typklassen sorgen für Beitragssprünge – nach oben und unten

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat eine neue Typklassenstatistik herausgebracht, die alle Schadensfälle aus den Jahren 2015 bis 2017 einbezieht. Insgesamt wurden für rund 29.000 Kfz-Modelle die angefallenen Schäden und Versicherungsleistungen erfasst. Die Auswertung dient den Versicherern als (unverbindliche) Kalkulationsgrundlage für ihre Tarife. Fazit: Fast drei Viertel der Automodelle bleiben in der derselben Typklasse wie zuvor. Für elf Millionen Autofahrer bzw. ihre Modelle gibt es allerdings eine Veränderung, die sich in der Regel in der Kfz-Versicherungsprämie niederschlagen wird. Unter Umständen kann sich diese mehr als verdoppeln, aber auch eine Senkung um bis zu ein Drittel ist möglich. So müssen sich etwa die Halter eines Toyota RAV4 Hybrid 2.5 (alte Typklasse: 27; neue: 32) auf eine Steigerung der Teilkaskobeiträge um 112 Prozent einstellen. Die Vollkaskobeiträge für einen BMW X4 xDrive 20D könnten sich um 44 Prozent verteuern, da das Modell um vier Klassen hochgestuft wurde. Günstiger wird dagegen die Kfz-Haftpflicht für einen VW Tiguan 2.0 TSI 4Motion (alt: 14; neu: 11), und zwar um 32 Prozent.
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5 Faktoren, die Sie beim (kreditfinanzierten) Immobilienkauf auf dem Schirm haben sollten

27.09.2018 | 5 Faktoren, die Sie beim (kreditfinanzierten) Immobilienkauf auf dem Schirm haben sollten

Kaufnebenkosten: Zum Preis für die Immobilie selbst kommen noch Grunderwerbsteuer – je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent – sowie Notarhonorare und gegebenenfalls Maklerkosten hinzu. Ergibt insgesamt in der Regel mehrere Zehntausend Euro. Laufende Kosten: Zwar entfallen die Mietkosten, doch auch als Eigentümer muss man laufende Kosten schultern, die gern unterschätzt werden – Betriebskosten für Müllentsorgung, Heizung, Energie, Wasser oder Versicherungen, aber auch Renovierungskosten, für die idealerweise Rückstellungen gebildet werden sollten; hinzu kommen natürlich noch Zins und Tilgung für den Immo-Kredit. Zinsbindung: Vorsicht vor kurzen Laufzeiten mit verlockend niedrigen Zinssätzen – wenn die Leitzinsen beispielsweise in fünf Jahren wieder deutlich gestiegen sind, kann die Anschlussfinanzierung teuer werden. Da lohnt es sich meist, einen etwas höheren Zinssatz im Gegenzug für eine längere Laufzeit (und damit mehr Planungssicherheit) zu vereinbaren. Entscheidend ist der Einzelfall, der mit einem versierten Finanzierungsberater durchleuchtet werden sollte. Eigenkapital: Was viele Immo-Käufer nicht wissen: Auch Eigenleistungen werden häufig von Kreditgebern als Eigenkapitalersatz angerechnet. Zudem sollte geprüft werden, ob man mit einer KfW-Förderung die Ausgangsbasis für die Finanzierung verbessern kann. Tilgungsrate: Die Tilgungsrate sollte flexibel sein, um die Schulden gegebenenfalls – zum Beispiel bei beruflichem Aufstieg oder nach einer Erbschaft – schneller abtragen zu können.
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Aus der Reihe „Versicherungen, die die Welt nicht unbedingt braucht“

25.09.2018 | Aus der Reihe „Versicherungen, die die Welt nicht unbedingt braucht“

Wer dazu neigt, nach ein paar Gläsern Bier, Wein oder Spirituosen allen Vorsichtsmaßregeln zum Trotz noch selbst Auto zu fahren, findet bald ein passende Versicherung für den möglichen Führerscheinverlust. Ein kleiner Bremer Versicherer will nämlich in Kürze – ein genaues Datum ist nicht bekannt – eine Police einführen, die bei bis zu dreimonatigem Fahrverbot die Mobilität sicherstellt. Die „Führerscheinverlustversicherung“ übernimmt im Schadensfall die Kosten für zum Beispiel Taxi oder Chauffeur, voraussichtlich bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Der Schutz greift auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Anlässen für Führerscheinverlust, weshalb die Police in der Branche den Spitznamen „Raser-Versicherung“ erhalten hat. Die Prämie soll pauschal bei 300 Euro jährlich liegen. Laut dem Anbieter haben sich bereits erste Interessenten gemeldet. Weniger begeistert von dem Angebot sind Verbraucherschützer: „Das lädt doch gerade dazu ein, sich nicht an geltende Vorschriften zu halten“, moniert etwas der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Der Versicherer beruft sich auf ein Versicherungs-Vorbild aus England; in Österreich hingegen wurde 2004 die Einführung einer ähnlichen Police verboten.
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Fondskäufern droht große Konfusion

20.09.2018 | Fondskäufern droht große Konfusion

Total Expense Ratio (TER), Ausgabeaufschlag, Managementgebühren, gegebenenfalls Performancegebühr: Die Kosten eines Fonds können sich bemerkbar machen und stellen daher ein wichtiges Auswahlkriterium dar. Laut Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) müssen sie daher in den vorgeschriebenen zweiseitigen Informationsblättern – in einer Zahl aggregiert – angegeben werden. Bald allerdings kommen noch weitere Informationspflichten durch EU-Richtlinien hinzu. Die seit diesem Jahr umgesetzte MiFID II (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) und die voraussichtlich ab 2020 geltende Priips (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte – betrifft vor allem Fondspolicen) bringen zwei zusätzliche Dokumente ins Spiel. Damit erhalten die Käufer dann drei verschiedene Infoblätter mit teils abweichenden Angaben – Verwirrung vorprogrammiert. So werden nämlich beispielsweise Transaktionskosten in den KAGB-Informationen nicht in die Kostenangabe aufgenommen, in der MiFID-Version hingegen schon. Und nicht nur die Frage, was eigentlich alles zu den Kosten zählt, wird unterschiedlich beantwortet. Auch wie diese dann auszuweisen sind, ist umstritten und wird unterschiedlich gehandhabt. Ohne Expertenwissen sind die Angaben also kaum zu verstehen.
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Zinszusatzreserve der Lebensversicherer steigt auf 7 Prozent

18.09.2018 | Zinszusatzreserve der Lebensversicherer steigt auf 7 Prozent

Jahr um Jahr legen die Lebensversicherer Milliarden auf die hohe Kante, um die hochverzinsten Altverträge abzusichern. Diese gesetzlich vorgeschriebene Zinszusatzreserve macht mittlerweile 7 Prozent der gesamten Deckungsrückstellungen aus, wie der „procontra-LV-Check 2018“ vermeldet. In absoluten Zahlen entspricht das rund 60 Milliarden Euro. Allein in diesem Jahr sollen rund 20 Milliarden hinzukommen. Einerseits sind diese Summen beruhigend für die Versicherten, die sich trotz der anhaltenden Niedrigzinsmisere darauf verlassen können, die hohen zugesagten Verzinsungen am Ende auch zu erhalten. Andererseits bringt die Zinszusatzreserve ihnen nicht nur Vorteile: Die Versicherer mussten und müssen reichlich „Tafelsilber“ verkaufen, um die Reserve füllen zu können. Dabei handelt es sich oftmals um lukrative Investments, die zukünftig nicht mehr als Renditebringer für die Überschussbeteiligung zur Verfügung stehen. Zudem müsste nach bisheriger Berechnungsmethode in den kommenden Jahren so viel in die Reserve eingezahlt werden, dass diese sich bis 2023 verdreifachen würde – das würde einige Versicherer in bedrohliche Schieflage bringen. Eine neue Berechnungsmethode soll die Belastung nun lindern.
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Wenn die Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wird …

14.09.2018 | Wenn die Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wird …

… dann liegt das in der (relativen) Mehrheit der Fälle an den Versicherungsnehmern. Das ergab eine Befragung von 69 Berufsunfähigkeits-(BU)-Versicherern. Ihre Ergebnisse widersprechen der weitverbreiteten Wahrnehmung, dass viele BU-Versicherer Leistungsanträge abschmettern würden. Tatsächlich führt die ausbleibende Kundenreaktion auf Nachfragen des Versicherers mit 36 Prozent die Liste der Ablehnungsgründe an. Knapp dahinter folgt mit 34 Prozent die Nichterreichung des erforderlichen BU-Grades von 50 Prozent. Weniger als jeder zehnte Antrag (9 Prozent) wird aufgrund der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten abgelehnt, also in der Regel wegen falsch beantworteter Gesundheitsfragen. 8 Prozent der Ablehnungen beruhen auf Anfechtungen wegen Betrugsverdachts, nur 2 Prozent auf Ausschlussklauseln (BU durch aus dem Versicherungsschutz ausgenommene Vorerkrankungen bzw. Schädigungen). Es empfiehlt sich, wichtige Leistungsanträge mit Unterstützung des Versicherungsmaklers zu erstellen – dieser leistet auch bei Ablehnungen Hilfe.
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Auch heiße Investment-Trends sollten mit Vorsicht genossen werden

28.08.2018 | Auch heiße Investment-Trends sollten mit Vorsicht genossen werden

Robotik! Künstliche Intelligenz! E-Mobilität! So heißen einige der Branchen, die aktuell als besonders vielversprechend gelten, auch für Anleger. Dementsprechend legen die Initiatoren immer neue Investmentprodukte auf, die sich bestimmten Trends widmen. Für Privatanleger können solche Themenfonds interessant sein. Es empfiehlt sich jedoch, dabei behutsam vorzugehen – denn schnell kann es zur Bildung von Klumpenrisiken kommen. Wer „zu viele Eier in einen Korb“ legt, könnte am Ende kalt erwischt werden, wenn die großen Hoffnungen sich verflüchtigen. Das zeigt das Beispiel Logistik in den Nullerjahren: Da sich immer größere Teile des Handels ins Netz verlagerten und zudem die Globalisierung schier unaufhaltsam voranschritt, galt die Logistikbranche als heißer Tipp. Zahlreiche Privatanleger stiegen in Branchenfonds ein, um an der erwarteten goldenen Zukunft teilzuhaben. Doch die kam nicht, da der erbitterte Wettbewerb die Preise und die Unternehmensgewinne niedrig hielt. Am Ende stand die Enttäuschung. Daher sollte der Investitionsfokus nicht zu eng gefasst werden, wenn man auf Trends setzen möchte. Als Beimischung können Zukunftsthemen wie alternde Gesellschaft, Biotech oder die eingangs erwähnten Technik-Trends durchaus lohnenswert sein.
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Warum Versicherungsbetrug keine gute Idee ist

23.08.2018 | Warum Versicherungsbetrug keine gute Idee ist

In der Haftpflicht- und Hausratversicherung gibt es gewisse Gesetzmäßigkeiten. Kaum erscheint ein neues beliebtes Handymodell auf dem Markt, passieren massenweise versicherte Missgeschicke mit dem Vorgängermodell; steht eine Fußball-WM an, fallen reihenweise Fernseher von der Wand. Versicherungsbetrug wird oft als „Volkssport“ verharmlost, dabei handelt es sich um eine Straftat. Bei einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft, bei schwerem Betrug sogar bis zu zehn Jahre. Dessen ungeachtet hat jeder 20. Deutsche laut Umfrage bereits seine Versicherung beschummelt, Dunkelziffer unbekannt. Meist betrifft es Unterhaltungs- und Haushaltselektronik. Statt das Risiko einzugehen, erwischt zu werden, kann man das nicht mehr gemochte Gerät allerdings ebenso gut einfach weiterverkaufen. Entgegen einem verbreiteten Irrglauben wird nämlich keineswegs ein neues erstattet. Vielmehr gilt der Zeitwert als Entschädigungsgrundlage, also der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts. Um diesen Wert abschätzen zu können, schauen die Versicherungsmitarbeiter nicht selten bei Ebay & Co. nach, wie viel für vergleichbare Geräte gezahlt wird. Ein Verkauf über solche Plattformen bringt also ebenso viel ein wie ein Versicherungsbetrug – und das mit deutlich weniger Stress, Aufwand und Risiko.
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