Weg vom Kohlenstoff, so lautet die Devise für die Energiepolitik weltweit. Damit rückt Wasserstoff als Energieträger mehr und mehr in den Blick. In Form von Brennstoffzellen kann er Autos, Züge und Schiffe antreiben. Zudem hat er das Potenzial, das Speicherproblem zu lösen, das regenerativ erzeugter Strom mit sich bringt – auch wenn die Umwandlung von Energie in das Gas derzeit selbst noch viel Energie und damit Kosten verschlingt.
Da die Zweifel an der Praxistauglichkeit des Energieträgers auf breiter Front weichen, erleben Unternehmen mit Wasserstoff-Bezug seit einigen Jahren einen Boom. Anleger können mittels einschlägiger Fonds partizipieren, die in den letzten drei Jahren teils deutlich über 20 Prozent Rendite erzielt haben. Entsprechende Angebote gibt es beispielsweise von BlackRock, LBBW, DNB, Robeco und KBC. Derartige Themenfonds sollten allerdings nicht mehr als eine Beimischung zur Diversifizierung des Portfolios sein, da heftige Rückschläge für die Branche nicht ausgeschlossen werden können.
> weiterlesen
Den Anstieg der Immobilienpreise in deutschen Städten konnte auch die Coronakrise bisher nicht stoppen, sondern allenfalls abschwächen. Vor allem Eigentumswohnungen verteuerten sich nicht mehr so stark, während die Kurve bei den Hauspreisen weiterhin deutlich nach oben zeigt.
Naheliegende Erklärung: Durch die Pandemie wächst das Bedürfnis nach Abgrenzung und Distanz, das in einem Einfamilienhaus einfach besser befriedigt werden kann als in einer Wohnung, deren Treppenhaus, Mülltonnen, Haustür etc. mit den Nachbarn geteilt werden.
Das schlägt sich auch in den Summen nieder, die Immobilienkäufer und Häuslebauer aufnehmen müssen. 334.000 Euro betrug das durchschnittliche Immobiliendarlehen deutschlandweit im Mai dieses Jahres. Gegenüber dem Vorjahresmonat bedeutet das ein Plus von mehr als 13 Prozent. Auch die Anschlussfinanzierungssumme legte im Durchschnitt zu, von 162.000 auf 171.000 Euro und damit um 5,6 Prozent. Die Zinsbindungsdauer ist mit 14 bzw. (bei Anschlussfinanzierung) 13 Jahren nach wie vor hoch – den niedrigen Zinsen sei Dank.
> weiterlesen
In früheren Zeiten wäre diese Nachricht ein Schock für die Anleger gewesen, doch für Pandemie-gestählte Ohren klingt sie nach all den jüngeren Hiobsbotschaften fast moderat: Laut einer Studie einer großen Vermögensverwaltungsgesellschaft müssen sich Aktionäre weltweit auf deutlich schmalere Dividendenzahlungen einstellen; um durchschnittlich 35 Prozent könnten die Unternehmen ihre Zahlungen an die Shareholder abschmelzen – je nach Branche und Region. Im Lichte der ersten Pleite eines DAX-Konzerns (Wirecard) erscheint eine kleinere Beteiligung an Unternehmensgewinnen sicherlich als verkraftbares Übel. Zumal es sich um das Worst-Case-Szenario handelt, im Best Case würde der Dividendenrückgang lediglich 15 Prozent betragen.
Deutsche Aktiengesellschaften stehen gemäß der Studie vergleichsweise gut da, wenn sie nicht aus einer der besonders von Corona betroffenen Branchen wie Luft- und Raumfahrt, Ölindustrie und Bergbau, Banken oder Bauwirtschaft stammen. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich das Pandemiegeschehen entwickelt – hierzulande wie in den wichtigen Abnehmerländern für deutsche Produkte.
> weiterlesen
Können privatwirtschaftliche Unternehmen die massiven Folgen einer Pandemie wie der derzeitigen versichern, ohne ihre Existenz aufs Spiel zu setzen? Diese Frage verneint der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dessen Geschäftsführer Jörg Asmussen betont, dass der Risikoausgleich im Kollektiv – Grundidee einer Risikoversicherung – bei einer Pandemie nicht mehr funktioniere, da nahezu alle Versicherten betroffen seien.
Weil die Versicherer dieses Risiko nicht allein schultern können, hat der GDV nun einen Vorschlag für einen öffentlich-privaten Katastrophenfonds vorgelegt, mit dem die wirtschaftlichen Schäden durch eine Pandemie wie Covid-19 abgefedert werden sollen. Er soll als rechtlich eigenständige Gesellschaft Kapital einsammeln und im Pandemiefall verteilen, was laut Asmussen „staatliche Ad-hoc-Hilfen teilweise ersetzen könnte“. Die Finanzierung soll entweder über Pflichtbeiträge der Unternehmen erfolgen, die dann im Fall der Fälle Pauschalen erhalten würden, oder über eine freiwillige Mitgliedschaft, deren Umfang von jedem Unternehmen gewählt werden könnte. Im Raum steht eine Summe zumindest „in niedriger zweistelliger Milliardenhöhe“.
> weiterlesen
Der Bezahldienstleister Wirecard galt vor nicht langer Zeit noch als große Hoffnung unter den deutschen Aktiengesellschaften – spätestens seit er im September 2018 in den DAX aufgenommen worden war. Damals stand die Aktie bei 182 Euro. Der Konzern wurde als Beleg dafür gesehen, dass Deutschland nicht nur „Old Economy“ kann, sondern auch im digitalen Bereich einiges zu bieten hat. Zwischenzeitlich war Wirecard fast so wertvoll wie die Deutsche Bank.
Kürzlich aber sank der Aktienkurs zunächst auf rund 15 Euro, nachdem sich herausgestellt hatte, dass 1,9 Milliarden Euro gar nicht wie ausgewiesen auf asiatischen Konten zu finden waren. Dann folgte am 23. Juni der Knall: Als erster DAX-Konzern musste Wirecard Insolvenz anmelden. Von Vorwürfen der Geldwäsche und des Bilanzbetrugs ist die Rede. Die Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfer geben bei dem Skandal kein gutes Bild ab.
Größer noch als die finanziellen Einbußen dürfte der psychologische Schaden sein. Zuletzt hatten sich die deutschen Anleger noch vorsichtig offener gegenüber einem Engagement an den Kapitalmärkten gezeigt. Die Lust darauf wird durch den Wirecard-Skandal einen Dämpfer erhalten, der am Ende möglicherweise mehr Geld kostet, als nun verpufft ist. Denn die hierzulande sehr ausgeprägte Vorliebe für Anlageformen ohne Verlustrisiko sorgt alljährlich für zig Milliarden Euro an entgangenen Gewinnen.
> weiterlesen
Aktiv gemanagte Fonds sehen oftmals eine Erfolgsgebühr (Performance Fee) für das Management vor. Zwei Modelle herrschen vor: Beim ersten wird die Gebühr fällig, wenn ein bestimmter Vergleichsindex (Benchmark) übertroffen wird; hier ist es natürlich von wesentlicher Bedeutung, welche Benchmark gewählt wird. Einige Fonds kombinieren dieses Prinzip mit einer High-Water-Mark, das heißt, dass frühere Höchststände übertroffen werden müssen, ehe die Performance Fee fließt. Das zweite Modell orientiert sich an einer Mindestrendite (Hurdle Rate), die erreicht werden muss. Besonders ambitionierte Fonds legen sogar sowohl Benchmark und High-Water-Mark als auch Hurdle Rate zugrunde. Problematisch allerdings: Wenn es starke Verluste gab, die von einer Aufholjagd gefolgt werden, kann eine Erfolgsgebühr fällig werden, bevor die Verluste wettgemacht sind.
Die europäische Marktaufsicht Esma hat nun jedoch die Regulierung erfolgsabhängiger Gebühren bei Investmentfonds verschärft – zum Vorteil der meisten Anleger. Eine Erfolgsgebühr kann künftig nur noch einbehalten werden, wenn der Vergleichsindex und gegebenenfalls die Hurdle Rate auf Fünf-Jahres-Sicht getoppt wurde. Die Neuregelung orientiert sich am deutschen Modell, das die BaFin bereits 2012 eingeführt hat. In Zukunft müssen sich auch nach ausländischem Recht aufgelegte Fonds danach richten, die in Deutschland ebenfalls in großer Zahl vertrieben werden – meist nach irländischem oder luxemburgischem Recht.
> weiterlesen
Der Markt nachhaltiger Geldanlagen hat mittlerweile eine schier unüberschaubare Vielfalt hervorgebracht. Umso wichtiger werden Nachhaltigkeits-Ratings, um Anlegern, Beratern und Portfoliomanagern Orientierung zu geben – schließlich kann kein Manager selbst Hunderte oder gar Tausende Unternehmen auf diesen Punkt hin abklopfen.
An seriös arbeitenden Ratingagenturen herrscht kein Mangel. Bedenklich aber: Ihre Ergebnisse für ein und dasselbe Unternehmen fallen häufig höchst unterschiedlich aus, wie ein großer Vermögensverwalter kürzlich in einer Studie offenbarte. So stufte MSCI beispielsweise die Volkswagen AG als „nicht nachhaltig“ ein (0 Punkte), während Sustainalytics den Konzern für „etwas nachhaltig“ (19 Punkte) hält. Das Analysehaus RobecoSAM hingegen bewertet den Autobauer als „nachhaltig“ und vergibt 65 Punkte. Die Ratings dieser drei großen Anbieter stimmen nur bei 11 von 235 analysierten Unternehmen darin überein, dass nachhaltig gewirtschaftet wird.
In dieser Bandbreite zeigt sich, wie schwer dieser Aspekt zu greifen ist. Was Nachhaltigkeit im Einzelnen bedeutet, definiert offenbar jedes Ratingunternehmen anders. Umso wichtiger ist es, sich die verwendeten Methodiken genau anzuschauen, wenn man sich auf Ratings stützen will.
> weiterlesen
Für dieses Jahr wird eine wahre Zeckenplage prognostiziert. Damit steigt auch das Risiko einer FSME- oder Borreliose-Erkrankung beträchtlich, denn beide werden von Zecken übertragen. FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) nimmt in etwa jedem dritten Fall einen schweren Verlauf, das Risikogebiet dehnt sich stetig über Bayern und Baden-Württemberg nach Norden aus. Geheilt werden kann die Erkrankung nicht, lediglich die Symptome lassen sich bestenfalls in Schach halten.
Gegen die potenziell resultierenden finanziellen Folgeschäden einer Borreliose- oder FSME-Erkrankung schützt eine Unfallversicherung – wenn sie denn entsprechende Bedingungen aufweist. Insbesondere ältere Policen klammern Zeckenbisse oftmals aus und sollten daher überprüft werden. Auch beim Neuabschluss einer Unfallversicherung sollte genau ins Kleingedruckte geschaut werden. So wird bisweilen eine Unterscheidung zwischen Tierbissen und Insektenstichen vorgenommen. Da Zecken nicht den Insekten, sondern den Spinnentieren zugerechnet werden, reicht eine Insektenstich-Deckung nicht aus.
> weiterlesen
Seit fünf Jahren gilt bei der Immobilienvermietung in Hinsicht auf die Maklercourtage das Bestellerprinzip, gemäß dem Sprichwort: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Beim Immobilienkauf dagegen herrscht Wildwuchs; in der Mehrzahl der Bundesländer wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, in einigen können Verkäufer sie aber noch komplett auf die Käufer abwälzen.
Mitte Mai hat der Bundestag nun beschlossen, dass eine 50:50-Aufteilung künftig bundesweit vorgeschrieben werden soll. Eine Verbesserung gegenüber dem Status quo bedeutet das insbesondere für Käufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und einigen niedersächsischen Regionen. Generell beträgt die Maklerprovision 7,14 Prozent des Kaufpreises. Etwas weniger wird in Hamburg (6,25 Prozent) sowie in Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 5,95 Prozent) veranschlagt.
Da im Bundesrat kein Widerstand gegen die Novelle erwartet wird, könnte sie schon zum kommenden Jahreswechsel in Kraft treten.
> weiterlesen