Hat sich die deutsche Konjunktur schon aus dem Corona-Tal herausgearbeitet und mit der Pandemie zu leben gelernt? Keineswegs, meinen zumindest die Kreditversicherer. Lediglich der erste Schock sei überwunden. Für dieses Jahr rechnen sie folglich mit einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen, erstmals seit 2009. Die prognostizierten bis zu 17.000 Firmenpleiten – im abgelaufenen Jahr dürften es um die 15.000 gewesen sein – geben jedoch nicht das ganze Ausmaß des Schadens wieder. Denn die durchschnittlichen Forderungen aus einer Insolvenz sind kräftig gestiegen. Im ersten Halbjahr 2021 haben sie sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf mehr als vier Millionen Euro in etwa verdoppelt. Qualitativ macht sich die Pandemie also stärker bemerkbar als quantitativ.
„Aktuell verändern sich die Risiken ständig und verstärken sich gegenseitig: Neue Corona-Wellen, globale Lieferengpässe und steigende Preise treffen auf einen gleichzeitig hohen Veränderungs- und Innovationsdruck“, fasst Thomas Langen, Vorsitzender der Kommission Kreditversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, die konjunkturellen Herausforderungen zusammen. Zum Zeitpunkt dieser Aussage und der Insolvenzenprognose stand allerdings noch kein weiterer weitgehender Lockdown im Raum.
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Ein kriminelles Schneeballsystem hatte das Landgericht Dresden den Verantwortlichen der Infinus AG 2018 attestiert, die diesen Vorwurf vehement abstritten und bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zogen. Im Wesentlichen machten die Verteidiger Verfahrensfehler geltend.
Der BGH schloss sich indes nun dem Dresdner Urteil an und bestätigte die Haftstrafen für fünf der sechs Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug. Lediglich in einem Fall muss vom Landgericht nachgeprüft werden, ob eine Strafmilderung auf Basis der Kronzeugenregelung angemessen wäre. Der Strafrahmen erstreckt sich von viereinhalb bis zu acht Jahren Haft.
Diese höchstrichterliche Bestätigung, die auch die Einziehung beschlagnahmter Vermögenswerte umfasst, dürfte für die geprellten Anleger nur einen schwachen Trost bedeuten: Der größte Teil der investierten Gelder ist nicht mehr auffindbar. Über 20.000 Kleinanleger hatten der Unternehmensgruppe insgesamt rund 540 Millionen Euro anvertraut.
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Im April hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Banken nicht einseitig per AGB-Änderung „Verwahrentgelte“ einführen dürfen. Die Kunden müssen solchen Negativzinsen auf ihr Guthaben zustimmen, es reicht nicht, wenn sie nicht widersprechen. Daraus leitet sich ein Rückerstattungsanspruch ab. Diesem kommen die Banken offenbar nur unwillig nach, wie heiß gelaufene Beschwerde-Hotlines bei der Finanzaufsicht belegen. Die BaFin forderte die Geldhäuser nun auf, unverzüglich die „notwendigen Schritte“ einzuleiten. Offen ist allerdings noch, für welchen Zeitraum die Kunden zu Unrecht gezahlte Negativzinsen zurückfordern können.
Die Zahl der in Deutschland aktiven Banken, die Verwahrentgelte verlangen, ist mittlerweile auf über 500 gestiegen. Für Aufsehen sorgte Ende November ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil des Landgerichts Berlin, das die Zulässigkeit von Negativzinsen auf Tagesgeld- und Girokonten-Einlagen bestritt. Während die Kreditwirtschaft von einer Einzelfallentscheidung spricht, möchte der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband ein höchstrichterliches Verbot von Verwahrentgelten erwirken.
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Der kommende Bundesfinanzminister wird offenbar zu Beginn seiner Amtszeit gleich die Schatulle öffnen und einen dicken Batzen entnehmen müssen: Sieben Milliarden Euro brauchen die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) zusätzlich, wenn sie ihre Beiträge einigermaßen stabil halten wollen. So hat es der Schätzerkreis aus GKV-Spitzenverband, Bundesamt für Soziale Sicherung und Bundesgesundheitsministerium errechnet.
Stabile Zusatzbeiträge sind nicht nur ein Wunsch der Krankenkassen, sondern auch ihre gesetzliche Pflicht: Auf mehr als 1,3 Prozent darf der Aufschlag, den jede Kasse individuell festlegt, 2022 im bundesweiten Durchschnitt nicht steigen. Der scheidende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat dies kürzlich noch einmal bekräftigt.
Die Ausgaben werden laut Schätzerkreis-Prognose im kommenden Jahr auf circa 284 Milliarden Euro klettern – in diesem Jahr wird mit 272 Milliarden gerechnet. Der Bundeszuschuss zum sogenannten Gesundheitsfonds war für 2022 bereits um 7 Milliarden auf 21,5 Milliarden Euro erhöht worden, nun wird er auf 28,5 Milliarden steigen müssen.
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Mehr als 1,5 Billionen Euro an Kapitalanlagen verwalten die deutschen Erstversicherer, ein tragender Pfeiler der Volkswirtschaft. Angesichts der anhaltend niedrigen Leitzinsen im Euroraum wird es indes zunehmend herausfordernder für die Gesellschaften, geeignete Assets zu finden. Schließlich können sie die Gelder ihrer Kunden wegen ihrer hohen Sicherheitsanforderungen nicht kurzerhand an der Börse investieren. Eine Kursänderung braucht der Riesentanker dennoch, und sie wird auch zunehmend an Zahlen erkennbar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt.
Seine jüngste Auswertung zeigt, dass der Anteil der Anleihen in den Versichererbeständen in den vergangenen 10 Jahren von 88,7 auf 81,1 Prozent geschrumpft ist. Aktien hingegen legten von 2,8 auf 5,1 Prozent zu, Beteiligungen von 3,6 auf 7,8 Prozent. Diese Verschiebungen muten auf den ersten Blick nicht revolutionär an, doch wohlgemerkt: 1 Prozent steht (Stand 2020) für 15 Milliarden Euro und damit für beträchtliche Kapitalwerte.
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Es wirkt wie eine Reaktion auf die verheerenden Überschwemmungen von Mitte Juli, doch tatsächlich wurde die Reform schon vorher beschlossen und kürzlich bereits umgesetzt: Das ZÜRS-Geo-System, das die Hochwassergefährdung von mehr als 22 Millionen Gebäuden in Deutschland erfasst, wurde ergänzt.
Nun werden auch Extremniederschläge als Schadensrisiko einbezogen, wofür drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) geschaffen wurden. SGK 1 umfasst Gebäude, die am oberen Bereich eines Hangs oder auf einer Kuppe liegen und daher eine geringe Gefährdung aufweisen. Gebäude in der Ebene oder im unteren oder mittleren Bereich eines Hangs werden der SGK 2 zugeordnet, wenn kein Bach in der Nähe fließt. Für Gebäude in Tälern oder in Bachnähe gilt die höchste SGK 3. In dieser befinden sich mit 2,6 Millionen fast 12 Prozent aller erfassten Adressen. Zum Vergleich: Auf die beiden höchsten der vier Gefährdungsklassen von ZÜRS-Geo entfallen nur 1,5 Prozent der Gebäude.
ZÜRS Geo und die SGK unterstützen die Versicherer bei der Risikobewertung für Gebäude- und Inhaltsversicherungen.
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Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde 2018 ein Fördermodell für Geringverdiener eingeführt. Der Staat übernimmt seitdem einen Teil der Kosten, die Arbeitgeber in die betriebliche Altersversorgung ihrer wenig verdienenden Arbeitnehmer (bis 2.575 Euro Bruttomonatseinkommen) investieren. 288 Euro pro Jahr beträgt der Förderhöchstbetrag derzeit.
Wie neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, bleibt das Interesse insbesondere bei kleinen und Kleinstbetrieben bislang verhalten. Nur 6,0 bzw. 3,1 Prozent der Firmen dieser Größenordnung nehmen die Förderung in Anspruch. Bei den Großbetrieben mit mehr als 250 Mitarbeitern sind es 14,5 Prozent. In diesen sind denn auch mehr als 60 Prozent der Geförderten angestellt, in Kleinstbetrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern dagegen nur 7 Prozent.
Immerhin stimmt die Gesamttendenz: 2018 nutzten lediglich 2,5 Prozent der Arbeitgeber die Förderoption, über 3,4 Prozent (2019) stieg dieser Anteil im letzten Jahr auf 4,2 Prozent. In der Bundespolitik wird dennoch diskutiert, ob die Betriebsrentenförderung für Geringverdiener zur gesetzlichen Pflicht erhoben werden sollte.
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In grünen Wasserstoff als Energieträger werden gewaltige Hoffnungen gesetzt. Ein Viertel der weltweiten Energienachfrage soll nach gängigen Szenarien bis Mitte des Jahrhunderts damit gedeckt werden. Die Bank of America hält ein Umsatzvolumen von 2,5 Billionen US-Dollar für wahrscheinlich. Der Ausweg aus der Klimakrise soll maßgeblich von Wasserstoff geebnet werden.
Damit sollte auch Unternehmen aus diesem Wirtschaftssektor eine goldene Zukunft bevorstehen, könnte man als Börsenbeobachter meinen – und entsprechend investieren. In diesem Jahr allerdings haben Wasserstoff-Anleger wenig Anlass zu Freude gehabt: Die wenigen Themenfonds tendierten negativ, Weltmarktführer Ballard-Power erlitt Kurseinbußen von teilweise mehr als einem Drittel. Umsatz und Gewinn blieben bislang unter den Erwartungen, die erforderlichen immensen Investitionen in Forschung & Entwicklung kann Ballard-Power nur mithilfe externen Kapitals stemmen. Bis zur Wettbewerbsfähigkeit und Praxisreife des grünen Wasserstoffs ist es noch ein weiter Weg – solange sein Zeil nicht erreicht ist, dürften Wasserstoff-Investments robuste Anlegernerven erfordern.
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In Zeiten, in denen die Naturgewalten von Jahr zu Jahr unkalkulierbarer und zerstörerischer zu werden scheinen, mag diese Mitteilung des Versicherer-Gesamtverbands GDV überraschen: Im letzten Jahr wurden den Versicherern so wenige Blitzschäden gemeldet wie nie zuvor, nämlich rund 200.000. Damit setzt sich der stetige Rückgang seit 2014, als rund 380.000 Schäden durch Blitzeinschläge registriert wurden, fort. Die Zahlen umfassen sowohl Gebäude- als auch Hausratversicherungen.
Die durchschnittliche Schadenshöhe erreichte mit circa 1.300 Euro ebenfalls einen Rekordwert, allerdings nach oben. Aus diesem Grund sind die Gesamtschadenszahlungen trotz der geringen Fallzahl erneut gestiegen. Nach 250 Millionen Euro im Jahr 2019 leisteten die Versicherer im vergangenen Jahr 260 Millionen Euro für Blitzschäden.
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen führt den Anstieg des Schadensdurchschnitts auf die fortschreitende Gebäudetechnisierung zurück. Hightech-Steuerungen für Jalousien oder Heizungen sind immer häufiger von Blitzeinschlägen betroffen, die Reparatur kann kostspielig werden.
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