Im Januar wurde in Deutschland eine Preissteigerung von rund 1 Prozent gegenüber dem Dezember verzeichnet, im Februar sogar von 1,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Das könnte den Startschuss für eine dauerhaft höhere Inflation markieren, die von vielen Volkswirtschaftlern erwartet wird. In den letzten Jahren blieb die allgemeine Teuerungsrate deutlich unter der von der Europäischen Zentralbank (EZB) angepeilten Marke von 2 Prozent.
Das könnte sich nun ändern, wenngleich allgemein nicht mit besorgniserregenden Preissteigerungen gerechnet wird. Ohnehin müsste die EZB mit höheren Zinsen gegensteuern, wenn die Inflationsrate längere Zeit und/oder signifikant über das 2-Prozent-Ziel hinausschießen würde.
Der jüngste Anstieg der Inflation geht zum Teil auf Sondereffekte zurück. So endete die temporäre Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent zum Jahresende und sorgte für einen Preissprung im Januar. Zudem erlebten die Heizölpreise zum Jahresanfang zweistellige Wachstumsraten.
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Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass von Elektroautos eine gegenüber Verbrennern deutlich erhöhte Brandgefahr ausgehe. Vereinzelt verbieten Kommunen deshalb den Elektromobilisten die Einfahrt in Tiefgaragen und Parkhäuser. Der Versichererverband GDV betont jedoch, dass es nach seinen Erkenntnissen keinen Grund für solche Maßnahmen gebe: „Aus unseren Statistiken gibt es keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor“, erklärt Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung beim GDV.
Parkverbote für die batteriebetriebenen Autos seien daher ungerechtfertigt. Entscheidend für die Brandsicherheit einer Tiefgarage sei die Qualität des Brandschutzes, nicht die Antriebsart der dort untergestellten Fahrzeuge. Diese bärgen zwar prinzipiell ein geringes Risiko, sich bei bestimmten Defekten selbst zu entzünden. Die Gefahr bestehe aber unabhängig davon ob, es sich um Stromer oder Verbrenner handelt. Letztere hätten wegen ihres gut entflammbaren Treibstoffs sogar eine höhere Brandlast.
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Rund 150 Milliarden Euro – 37 Prozent mehr als im Vorjahr – legten die Bundesbürger 2020 auf die hohe Kante. Die Coronapandemie mit ihren wirtschaftlichen Verwerfungen hat einerseits das Sicherheitsbedürfnis erhöht. Andererseits wurden und sind die Konsummöglichkeiten stark begrenzt, von Urlaub über Kultur bis hin zu Shopping.
In anderen europäischen Ländern machten die Sparbemühungen einen noch größeren Sprung: in Spanien um 38, in Frankreich um 72, in Großbritannien sogar um 170 Prozent. Der Eurozonen-Durchschnitt lag bei 48 Prozent. Und damit sind nur die neuen Einlagen auf Giro- und Sparkonten des Währungsraums erfasst. Dort liegen nun, den Niedrigzinsen zum Trotz, insgesamt circa 8,3 Billionen Euro. Hinzu kommen noch andere, renditestärkere Assets wie Aktien oder Sachwertanlagen.
Die Bundesbank vermeldete für 2020 einen Anstieg der Sparquote in Deutschland von 10,9 auf 16,3 Prozent, ein Rekordwert. In dieser angesammelten Kaufkraft liegt auch die – an den Börsen bereits eingepreiste – Erwartung begründet, dass die Konjunktur nach einer Normalisierung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens durch Nachholeffekte kräftig durchstartet.
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Arbeitsplätze in der Versicherungsbranche bieten ein gutes Einkommen und Sicherheit. Genau das sind auch die wichtigsten Kriterien für die 18- bis 30-jährigen Bundesbürger, die kürzlich von YouGov zu ihrer Jobwahl befragt wurden. 62 Prozent von ihnen legen Wert auf einen ordentlichen Verdienst, 55 Prozent auf Sicherheit, dahinter folgen die Sinnhaftigkeit (32 Prozent), die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (28) und die Wohnortnähe (26).
Da ist es nur folgerichtig, dass zwei von fünf Angehörigen dieser Altersgruppe sich vorstellen können, in der Versicherungsbranche zu arbeiten. Diese Berufseinsteiger, aber auch Jobwechsler, möchten die Versicherer nun mit der Nachwuchsinitiative Werde #Insurancer „abholen“. Deren Kern bildet ein zentrales Online-Stellenportal. Aktuell werden Tausende Fachkräfte gesucht, vor allem im Vertrieb. „Wer sich jetzt für eine Versicherungskarriere entscheidet, trifft auch in Corona-Zeiten eine Entscheidung für eine sichere Ausbildung, die manchmal direkt vor der Haustür liegt“, betont Oliver Brüß, Mitglied im Vertriebsausschuss des Versichererverbands GDV.
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Damit ein Unfallschaden von der Versicherung reguliert wird, muss er prinzipiell von „feststellungsbereiten Personen“, sprich Polizisten, dokumentiert werden. Diese können allerdings nicht immer zeitnah zum Unfallort kommen, weshalb sich häufig die Frage stellt, wie lange man als Unfallbeteiligter warten sollte. Reicht eine Stunde? Oder doch lieber zwei oder drei? Immerhin droht bei einer falschen Entscheidung nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes, sondern eventuell sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Unfallflucht.
Das OLG Dresden urteilte in dieser Frage jetzt: Es kommt drauf an. Im verhandelten Fall hatte sich die Versicherung geweigert, den Schaden zu begleichen, weil der Versicherte nicht auf die Polizei gewartet hatte. Dieser war in eine Leitplanke gerutscht und nach einem kurzen Halt sofort weitergefahren. Die Richter verdonnerten den Versicherer dennoch zur Leistungspflicht. Das Verhalten des Fahrers sei gerechtfertigt, da sich der Unfall nachts ereignete, während ein Sturm toste. „Die Angemessenheit der Wartezeit ist abhängig von dem voraussichtlichen Eintreffen feststellungsbereiter Personen, dem Grad des Feststellungsinteresses der Berechtigten und dem Interesse des Unfallbeteiligten, die Unfallstelle zu verlassen“, heißt es im Urteil.
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Das Bundeskabinett hat im Februar einen Gesetzesentwurf beschlossen, der für mehr Anlegerschutz sorgen soll. Bundesfinanzminister Olaf Scholz umriss das Ziel des „Maßnahmenpakets zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ mit den Worten: „Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein.“
Solche drohen in den Augen der Regierung offenbar insbesondere in Blind-Pool-Vermögensanlagen. Bei diesen Direktinvestments in Form eines alternativen Investmentfonds (AIF) wissen die Anleger zum Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht, in welche konkreten Assets ihr Geld fließen wird. Das Fondsportfolio kann so mit mehr Flexibilität gemanagt werden, was beispielsweise im Immobilien- und Private-Equity-Bereich gern genutzt wird. Mit dem neuen Gesetz allerdings käme für diese Anlageform das Aus.
Zudem soll den Emittenten von Vermögensanlagen der Direktvertrieb ihrer Produkte untersagt werden. Damit die Kunden objektiv über die Geeignetheit eines Investmentprodukts informiert werden, soll der Vertrieb nur noch beaufsichtigten Anlageberatern und Finanzanlagenvermittlern erlaubt sein.
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Aus heutiger Sicht schier unglaublich: Noch vor 15 Jahren stand in Berlin fast jede 20. Wohnung leer. Infolge des stattlichen Zuzugs ist die Leerstandsquote mittlerweile auf deutlich unter 1 Prozent gefallen. In anderen deutschen Metropolen zeigt die Kurve ebenfalls nach unten, wenn auch von geringerem Niveau aus, wie eine Studie des Marktforschungsinstituts empirica zeigt.
So wies Frankfurt am Main noch Mitte der Nuller-Jahre über 3 Prozent Leerstand bei Wohnungen aus, heute sind es gerade mal 0,2 Prozent. Den gleichen Tiefstwert vermeldet München, wo die Leerstandsquote allerdings in diesem Jahrhundert ebenso wie in Hamburg (heute: 0,5 Prozent) kaum über die 2-Prozent-Marke gestiegen ist.
Der bundesweite Schnitt liegt bei 2,8 Prozent. Am wenigsten Wohnraumnachfrage gibt es offenbar in Pirmasens (9,3 Prozent Leerstand) und Chemnitz (8,4 Prozent). Als leer stehend gilt eine Wohnung, wenn sie unmittelbar oder, sofern noch Mängel behoben werden müssen, mittelfristig dem Markt zur Verfügung steht, also „marktaktiv“ ist.
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Eine Bestattung kostet in Deutschland, in einfacher Ausführung, im Durchschnitt rund 8.000 Euro. Fällig werden neben Bestattungskosten und dem Kaufpreis für Sarg bzw. Urne und Grabstein auch Friedhofsgebühren und natürlich die Kosten der Trauerfeier (die ja voraussichtlich in einigen Monaten wieder in gewohntem Rahmen stattfinden können wird). Wer seine Angehörigen nicht in einer Zeit tiefer Trauer mit solchen Ausgaben noch zusätzlich belasten will, kann mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen. Sie zahlt beim Tod der versicherten Person eine vorher vereinbarte Summe aus und bietet in vielen Fällen überdies verschiedene Assistance-Leistungen an.
Das Analysehaus Morgen & Morgen hat kürzlich 105 Tarife von Sterbegeldversicherern unter die Lupe genommen – und dem Markt ein gutes Zeugnis ausgestellt: 83 Angebote wurden mit „ausgezeichnet“ (32) oder „sehr gut“ (51) bewertet. Nur ein Tarif fiel mit der Note „schwach“ durch. Das Preis-Leistungs-Verhältnis blieb dabei zwar außen vor, die Prämienhöhe wurde als nicht einbezogen. Doch die Kunden können sich mit diesem unabhängigen Testat darauf verlassen, bei den meisten Anbietern ordentliche Qualität zu erhalten.
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Mit Jahresbeginn ist der Solidaritätszuschlag auf die Einkommenssteuer für rund 90 Prozent der Steuerzahler weggefallen. Damit haben mehr als 33 Millionen Bundesbürger je nach Einkommen pro Jahr zwischen 100 und 900 Euro mehr im Portemonnaie. Eine perfekte Gelegenheit, ohne spürbaren Mehraufwand die private Altersvorsorge deutlich aufzustocken und sich so einen angenehmeren Ruhestand zu sichern. Bekanntermaßen steuern Millionen Menschen hierzulande auf die Altersarmut zu, wenn sie ihre gesetzlichen Rentenansprüche nicht mit eigenen Sparbemühungen ergänzen.
So spielen denn auch etwa zwei Drittel der Deutschen laut einer aktuellen Umfrage mit dem Gedanken, die Soli-Ersparnis zum Stopfen der Altersvorsorge-Lücke einzusetzen. Das scheint auch dringend nötig zu sein, denn nur jeder dritte Befragte legt momentan mehr als 200 Euro fürs Alter zurück. Ebenso viele, überwiegend Frauen, betreiben derzeit gar keine private Altersvorsorge. Viele Produkte ermöglichen es, den Sparbetrag durch staatliche Förderung signifikant zu erhöhen.
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